Tierschutzgesetz:

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

TierSchuHuV - Tierschutz-Hundeverordnung:

Kontakt unter:

info@alpendogs.de

Tel: 0160-99074139

WetterOnline
Das Wetter für
Allgäu (in 700m)
Mehr auf wetteronline.de

interessante Links:

Unser ROCKY geb. im April 2000, gestorben am 18.11.2015.

Du warst mein einzigartiger Partner mit ´ner kalten Schnauze

und bekommst einen besonderen Platz in unserem Herzen!

Ruhe in Frieden